Baupolizeirecht

In einem baurechtlichen Verfahren sind heute sehr viele technische und rechtliche Normen gleichzeitig anzuwenden. Die verschiedenen öffentlichen Interessen, die in diese Normen festgeschrieben sind, sind nicht immer leicht in Übereinstimmung zu bringen. Dazu kommt z.B. in Kernzonen oder bei Schutzobjekten ein grosses Ermessen, das von der Gemeinde korrekt wahrzunehmen ist.

Peter Rütimann kann als ehemaliger Bauinspektor der Stadt Winterthur und als langjähriger Bauanwalt mit Erfahrungen aus verschiedenen Behördenfunktionen im Planungs- und Baurecht insbesondere in den sensiblen Rechtsbereichen der Abwägung von sich widersprechenden öffentlichen Interessen oder der Verhältnismässigkeit von Auflagen gute Dienste leisten.

Unsere Dienstleistungen

  • Baurechtliche Beratung bei der Revision von Bau-und Zonenorodnungen
  • Beratung bei der Ausstellung von Baubewilligungen oder spezifischen Auflagen
  • Vertretung in Baurekursen und Beschwerdeverfahren